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Audi Versicherung | Audi Deutschland
PrivatLeasing

Versicherungsangebote

für Ihren Audi im Überblick

Entspannt unterwegs

Sie möchten sich und Ihren Audi bestmöglich absichern? Sie wünschen sich eine leistungsstarke Kfz-Versicherung, individuelle Zusatzbausteine und kompetenten Service aus einer Hand? Dann sind die Kfz-Versicherungsangebote der Audi Financial Services* genau das Richtige für Sie.
Mit der Audi Versicherung* sichern Sie sich im Schadenfall ab – je nach Bedarf entscheiden Sie hier zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko und unterschiedlichen Produktlinien sowie Zusatzbausteinen. Der KaufpreisSchutz bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Fahrzeugentwendung. Und bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen sorgen unsere Restschuldversicherungen für einen ruhigen Schlaf. Erfahren Sie hier mehr über den umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Audi – so sind Sie entspannt unterwegs!

Die Audi Versicherung: flexibler Schutz

Die Audi Versicherung* ist Ihre Autoversicherung für alle Fälle. Wählen Sie aus einer der drei Produktlinien und finden Sie so genau den Schutz, der zu Ihnen passt. Mit den Zusatzbausteinen können Sie den Versicherungsumfang Ihrer Kfz-Versicherung außerdem individuell anpassen. Profitieren Sie in jedem Fall von fairen Tarifen und einer zuverlässigen Betreuung bei Ihrem Audi Partner.

Für den Kfz-Haftpflichtbeitrag für Fahrerassistenzsysteme können Sie bei uns derzeit bis zu 30% Nachlass* erhalten.

Mann fährt einen Audi
 
 

Audi Try before Buy*

Erst testen, dann entscheiden: Mit dem beitragsfreien Probemonat der Audi Versicherung* können Sie das sichere Fahrerlebnis in Ihrem Audi von der ersten Minute an genießen. Der gratis Versicherungsmonat beinhaltet u.a.:

  • Audi Kasko
  • Audi Haftpflicht
  • Schutzbrief Mobilität

Wertverlust absichern mit dem KaufpreisSchutz*

Bei Fahrzeugentwendung oder wirtschaftlichem Totalschaden ist der finanzielle Verlust oft groß: Denn die Autoversicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Der KaufpreisSchutz gleicht diese Lücke aus und stockt den ausgezahlten Betrag bis zum ursprünglichen Kaufpreis des Autos auf – egal, ob der Schaden selbst- oder fremdverschuldet war.

Frau steigt in einen Audi RS Q8
 
Frau im Anzug sitzt auf dem Rücksitz und schaut aus dem Fenster
 

Audi KaskoSchutz* und Audi Haftpflicht Business*

Da Audi Ihnen gern ein gutes Gefühl gibt: Mit diesem Modul sind Sie als Business Kunde über die gesamte Laufzeit Ihres Leasingvertrags bestens abgesichert.

Leasing & Finanzierung absichern: die Rest­schuld­versicherungen

Sie finanzieren oder leasen ein Auto? Sie möchten sichergehen, dass die Zahlung der monatlichen Raten auch bei finanziellen Engpässen sichergestellt ist? Der Kreditschutzbrief* und die Leasingratenversicherung* der Cardif springen im Fall der Fälle für Sie ein und übernehmen die Raten für einen bestimmten Zeitraum. So können Sie sich während der gesamten Kreditlaufzeit beruhigt zurücklehnen.

Frau und Mann mit Laptop lehnen am Audi Q2
 

Der Audi KurzZeitSchutz*

Manchmal benötigt man kurzfristig und unabhängig von der Automarke eine Absicherung für besondere Gelegenheiten. Bei der Anmietung von Fahrzeugen, für zusätzliche Fahrer, für Fahranfänger oder beim Autokauf und -verkauf ist eine Kurzzeitversicherung die Lösung für alle Fälle. Finden Sie hier eine Übersicht und berechnen Sie online einfach den individuellen Preis für Ihren KurzZeitSchutz.

Frau angelehnt am Q4 e-tron
 

Die Audi Versicherung* im Detail

Unfälle im Straßenverkehr sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch teuer. Aus diesem Grund ist eine Autoversicherung gesetzlich vorgeschrieben: Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist Voraussetzung, wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden möchten. Damit sind jedoch nur die von Ihnen verursachten Schäden Dritter abgedeckt. Um sich selbst finanziell abzusichern, können Sie darüber hinaus eine Kaskoversicherung abschließen.
Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Leistungen der Kfz-Versicherung.


Die Leistungen im Vergleich

Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden, für die Dritte einen Schadenersatzanspruch geltend machen können

Sichert Sie ab, falls Sie bei einem Unfall das Eigentum anderer beschädigen

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Teilkaskoversicherung
Eigene Schäden, für die keiner haftbar gemacht werden kann

Sichert Sie zum Beispiel bei Fahrzeugentwendung, Elementarschäden und Kollision mit Tieren aller Art ab

Die Teilkasko können Sie freiwillig zusätzlich zur Haftpflicht abschließen.
Vollkaskoversicherung
Eigene Schäden, die Sie selbst verursacht haben

Sichert Ihr Fahrzeug z. B. bei klassischen Kollisionsschäden oder Vandalismus ab

Die Vollkasko können Sie freiwillig zusätzlich zur Haftpflicht abschließen.
Alle Leistungen der Teilkasko sind inklusive.

Individuell versichert: Produktlinien & Zusatzbausteine

Bei der Audi Autoversicherung der Audi Financial Services* entscheiden Sie sich bei Abschluss von Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung für eine von drei Produktlinien: Mit der Linie „Basis“ erhalten Sie bei Totalschaden den vollen Kaufpreis für 12 Monate zurück und haben innerhalb des Konzerns keine Werkstattbindung. Bei „Optimal“ ist zusätzlich eine EigenschadenDeckung und innerhalb der Vollkasko auch die GAP Deckung inkludiert. In der Produktlinie „Premium“ erhalten Sie außerdem einen RabattSchutz. Mit den Zusatzbausteinen „Schutzbrief Mobilität“, „AuslandschadenSchutz“ und „FahrerSchutz“ erweitern Sie Ihre Kfz-Versicherung zudem nach Bedarf. Erfahren Sie mehr auf unserer Angebotsseite.

Mann fährt RS 4 Avant
 
Frau im Anzug steht vor Audi S8
 

Was ist die Schaden­freiheits­klasse?

Wie viel die Versicherung für Ihren Audi kostet, hängt zum einen von dem gewünschten Versicherungsumfang – Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko –, der gewählten Produktlinie und den gebuchten Zusatzbausteinen ab. Zum anderen berechnet sich Ihr Versicherungsbeitrag bei der Haftpflicht und der Vollkasko je nach Schadenfreiheitsklasse. Je besser Sie hier eingestuft werden, desto geringer Ihr Beitrag. Mit jedem unfallfreien Jahr werden Sie eine SF-Klasse höher eingestuft und ihr Versicherungsbeitrag sinkt. Erfahren Sie im Folgenden, wie die Schadenfreiheitsklasse berechnet wird und was Sie bei einem Versicherungswechsel oder einer Übertragung der SF-Klasse beachten müssen.

Die Einstufung in Schaden­freiheits­klassen.

Die SF-Klasse bestimmt den Prozentbetrag, den Sie vom grundlegenden Tarif Ihrer Autoversicherung zahlen. Im Regelfall starten Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis in der Schaden­freiheits­klasse 0. Fahren sie ein Jahr lang unfallfrei, werden sie in die Klasse 1 hochgestuft und zahlen hier je nach Versicherungs­bedingungen einen geringeren Betrag. Nach zwei Jahren kommen Sie in Stufe 2 und so weiter.

Es gibt auch eine SF-Klasse ½: Mit dieser steigen Sie ein, wenn das Kfz neu versichert wird und bereits ein anderes Fahrzeug mindestens in diese Klasse eingestuft wurde. Auch Fahranfänger, deren Führerschein mindestens ein Jahr alt ist, starten in dieser SF-Klasse. Einen Sonderfall stellen die Klassen M und S dar: Sie kommen bei Rückstufung des Versicherungs­nehmers aufgrund von gemeldeten Schäden zum Tragen.


Die Schaden­freiheits­klasse übertragen

Innerhalb einer Familie kann die SF-Klasse in der Regel übertragen werden, zum Beispiel, wenn Eltern Ihrem Kind einen günstigen Versicherungsbeitrag ermöglichen möchten. Sie selbst starten dann allerdings wieder in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse – so, als würden sie das erste Mal ein Fahrzeug versichern. Somit lohnt sich die Übertragung vor allem dann, wenn kein zusätzliches Kfz versichert werden muss – beispielsweise, wenn ein Fahranfänger den Zweitwagen der Eltern übernimmt.

Mann schnallt Kind im Kindersitz an
 
Frau schaut aus dem Fenster
 

Versicherungs­wechsel und SF-Klasse

Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt auch bei einem Versicherungswechsel bestehen. Ihre neue Versicherung benötigt für eine systemseitige Anfrage lediglich Ihr bisheriges Versicherungsunternehmen, die Versicherungsscheinnummer und Ihr Kennzeichen. Beachten Sie, dass mit Ihrem bisherigen Versicherer ausgehandelte Sonderkonditionen bei der neuen Kfz-Versicherung nicht automatisch übernommen werden.

Die Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung

Bei den Kaskoversicherungen ist es üblich, eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer zu vereinbaren. Damit zahlen Sie bei einem Schaden einen gewissen Anteil selbst. Für Teilkasko und Vollkasko werden in der Regel unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart – bei der Teilkasko ein geringerer Betrag als bei der Vollkasko. Sind Sie vollkaskoversichert, zahlen Sie also bei Schäden, die die Teilkasko abdeckt, den geringeren Selbstbehalt. Üblich sind Beträge in Höhe von 150 Euro für die Teilkasko und 300 Euro für die Vollkasko. Dabei gilt: je höher Ihr Selbstbehalt, desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag.

Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.

Frau sitzt auf Fahrersitz und schaut nach hinten
 
Mann fährt Audi e-tron GT
 

Die Zweitwagen-Versicherung

Wer innerhalb einer Familie mehr als ein Fahrzeug besitzt, kann von der Zweitwagenversicherung profitieren. Dazu muss das zweite Auto über den gleichen Versicherungsnehmer oder dessen Partner versichert sein. Der Vorteil: Sie werden zu Beginn der Versicherung direkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft, wenn sich der Erstwagen auch mindestens in dieser SF-Klasse befindet. Dies lohnt sich vor allem für Fahranfänger, die normalerweise in der Schadenfreiheitsklasse 0 starten würden.

Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Die eVB oder elektronische Versicherungsbestätigung wird Ihnen zur Anmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges vom Versicherer mitgeteilt. So liegt der Behörde die Bestätigung vor, dass Ihr Kfz wie vorgeschrieben mindestens über die Kfz-Haftpflicht verfügt.
Was ist der Versicherungsschein?
Wenn Sie den Vertrag über Ihre Autoversicherung abschließen, erhalten Sie den Versicherungsschein als Nachweis über Ihren Versicherungsschutz. Dieses auch Police genannte Dokument enthält alle wichtigen Vertragsdaten. Prüfen Sie diese und bewahren Sie den Versicherungsschein gut auf.
Herstellerschlüssel und Typschlüssel: Was ist das?
Bei Abschluss einer Autoversicherung werden Herstellerschlüssel (HSN) und Typschlüssel (TSN) Ihres Fahrzeugs abgefragt. Diese finden Sie im Fahrzeugschein unter Punkt 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN). Hiermit ist Ihr Fahrzeugtyp eindeutig identifizierbar – und diese sogenannte Typklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung Ihres Tarifs.
Was bedeutet die Typklasse bei der Kfz-Versicherung?
Jedes Automodell hat unterschiedlich häufig Schäden oder Unfälle mit entsprechenden Reparaturkosten. Und diese Statistik legen die Kfz-Versicherer für die Berechnung des Versicherungsbeitrages unter anderem zugrunde. Hierfür nutzen Sie die Typklassen-Einteilung: je weniger Schäden, desto niedriger die Typklasse und desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Jedoch ist die Einteilung unverbindlich. Auf der Seite der deutschen Versicherer können Sie die Typklasse Ihres Fahrzeugs online herausfinden.
Typklasse herausfinden
Was bedeutet die Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung?
Je nach Zulassungsbezirk unterscheidet sich die Häufigkeit von Schäden und Unfällen. Diese Schadenbilanz wird bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags berücksichtigt. Je besser die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks, desto niedriger Ihr Beitrag. Ihre Regionalklasse können Sie hier online herausfinden.
Regionalklasse herausfinden
Besteht bei der Audi Versicherung eine Werkstattbindung?
Sie können bei einem Schaden jede Partner-Werkstatt des Volkswagen Konzerns aufsuchen – also alle Audi-, VW-, ŠKODA- und SEAT-Werkstätten.
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    Garantieverlängerung

    Wollen Sie weiterhin ein Plus an Sicherheit mit an Bord? Genießen Sie das gute Gefühl, das Ihnen die Herstellergarantie gibt einfach noch ein bisschen länger und gönnen Sie sich diesen Schutz für bis zu drei zusätzliche Jahre.

    Mehr erfahren
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    Kundenservice

    Sie haben Fragen zu Finanzdienstleistungen? Wenden Sie sich direkt an die Audi Financial Services.

    Telefon: 0531 – 2120
    Email: info@audibank.de

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